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E-Rechnung: was ab 2025, 2027 und 2028 gilt
Seit 2025 muss jede Firma in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 kommt die Pflicht zum Verschicken, ab 2028 für fast alle. Hier steht, was für dich gilt und was Wavor übernimmt.
Die Fristen
Seit 1. Januar 2025
Jede Firma in Deutschland muss E-Rechnungen empfangen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer.
Ab 1. Januar 2027
Firmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen verschicken.
Ab 1. Januar 2028
Alle Firmen müssen E-Rechnungen verschicken. Kleinunternehmer bleiben befreit.
Was als E-Rechnung zählt
- Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Firmen in Deutschland. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.
- Als E-Rechnung zählt nur ein strukturiertes Format nach der europäischen Norm EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1.
- Eine PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung. Bis zum Ende der Übergangszeit ist sie nur erlaubt, wenn der Kunde zustimmt.
- Ausgenommen sind Rechnungen bis 250 € und Fahrkarten.
Was Wavor übernimmt
- Wavor Invoices schreibt jede Rechnung als XRechnung oder als ZUGFeRD-PDF und verschickt sie.
- Eingehende E-Rechnungen, ob XRechnung oder ZUGFeRD, liest Wavor Books direkt aus ihren Daten, ohne Abtippen.
- Die Pflichtangaben einer Rechnung, etwa Leistungsdatum und Steuerbetrag, prüft Wavor auf Knopfdruck. Eine E-Rechnung, der Pflichtteile fehlen, geht nicht raus.
Quelle: Bundesfinanzministerium, Schreiben zur E-Rechnung. Stand: Oktober 2026. Das ist keine Steuerberatung.